Verbesserungen bei der Retterfreistellung
Heute hat der Landtag den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. „In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert“, macht der CSU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schwab deutlich.