Grundschule Bischbrunn wird flexible Grundeschule

14.04.2014

Bischbrunn. Der CSU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schwab informierte Bürgermeister und Schulverbandsvorsitzenden Richard Krebs, dass Bayerns Schulminister  Dr. Ludwig Spaenle  die Grundschule Bischbrunn mit ihrer Bewerbung um das Profil „Flexible Grundschule“ berücksichtigt hat und die Schule ab dem Schuljahr 2014/ 2015 das Profil „Flexible Grundschule“ erhält.  Schwab wurde von Bischbrunn‘s Bürgermeister Richard Krebs gebeten, sich für die Einführung stark zu machen. Seit Projektstart nehmen am Schulversuch „Flexible Grundschule“ 20 Modellschulen teil. Diese Stammschulen tragen ihre gewonnenen Erkenntnisse aus der Erprobung des Konzepts immer wieder zusammen und bringen so den Schulversuch erfolgreich voran, so Kultusminister Dr. Spaenle. Seit dem Schuljahr 2012/2013 unterstützen die bisherigen Stammschulen die „Satellitenschulen“ bei der Einführung der Flexiblen Grundschule.
Für die Ausweitung der „Flexiblen Grundschule“ konnten sich Grundschulen bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Bereitschaft zur Veränderung der Schul- und Unterrichtskultur mit dem Ziel einer best-möglichen individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler
• Bereitschaft, die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler als Chance für eine nach-haltige Veränderung der Unterrichtskultur aktiv zu nutzen
• Bereitschaft zur Umsetzung des bestehenden Modellkonzepts „Flexible Grundschule“
• Beschluss der Lehrerkonferenz
• Benehmen des Schulaufwandsträgers und des Elternbeirats
Als schulinterne Organisation und Unterstützungsmaßnahmen wird vorausgesetzt, dass die  Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 und 2 als Eingangsstufe auf der Basis jahr-gangsgemischter Klassen unterrichten und mindestens eine Klasse in dieser Form führen. Schülerinnen und Schüler der Flexiblen Grundschulklassen können entsprechend ihrer Sozial- und Lernentwicklung die Jahrgangsstufen 1 und 2 in einem, zwei oder drei Schulbesuchsjahren durchlaufen. Zum Ende des ersten Schulbesuchsjahres kann entschieden werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler - abweichend von der Regel eines zweijährigen Besuchs der Eingangsstufe - diese in einem Jahr durchlaufen soll. Am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres kann auch entschieden werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler diese in drei Jahren durchlaufen soll. Ein Wechsel zum Schulhalbjahr nach § 41 GrSO ist nicht möglich. Die Erziehungsberechtigten treffen die Entscheidung über eine einjährige Verweildauer nach Beratung durch die Schule. Die Entscheidung über eine dreijährige Verweildauer soll im Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten getroffen werden. In den Fällen, in denen ein Einvernehmen nicht erzielt werden kann, entscheidet das Staatliche Schulamt nach Anhörung eines Schulpsychologen.
Bei einer Verweildauer von drei Jahren gilt stets (auch im Hinblick auf Art. 38 BayEUG), dass zwei Schuljahre der Vollzeitschulpflicht erfüllt wurden. Die Aufnahme in die Eingangsstufe der Flexiblen Grundschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres. Die Möglichkeiten einer Zurückstellung nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG und einer vorzeitigen Einschulung auf Antrag nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG bleiben unberührt.
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt nach Maßgabe des Art. 41 BayEUG. 2.3 In den Fällen, in denen aufgrund einer ein- bzw. dreijährigen Verweildauer in der Eingangsstufe die in den Schulordnungen vorgesehenen Altersgrenzen unter- bzw. überschritten werden, greifen die in den Schulordnungen vorgesehenen Ausnahmeregelungen
Die in der flexibilisierten Eingangsstufe eingesetzten Klassenlehrkräfte werden vor Beginn und während ihrer Tätigkeit durch Fortbildungen auf ihre Aufgabe vorbereitet.  Für die Klassen der Eingangsstufe an den Flexiblen Grundschulen gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Die Klassenhöchstschülerzahl beträgt grundsätzlich 25.
- In jede Klasse fließen zwischen zwei und fünf zusätzliche Lehrer- bzw. Förderlehrerstunden zur Durchführung von Differenzierungsmaßnahmen. Die konkrete Zuweisung richtet sich nach der Situation in der jeweiligen Klasse.
- Soweit in den Klassen der Eingangsstufe Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, ist eine Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste vorgesehen.
- Lehrkräfte, die erstmalig eine jahrgangsgemischte Klasse als Klassenlehrkraft unterrich-ten, erhalten eine Anrechnungsstunde.
Interessierte Grundschulen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, mussten  ihre Bewerbung  bis spätestens 28.02.2014 über das Staatliche Schulamt beim Kultusministerium einreichen. Bewerbungen von Grundschulen, an denen bereits jahrgangsgemischte Klassen 1/2 eingerichtet sind, wurden bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vorrangig berücksichtigt.
Weitere allgemeine Informationen zu dem Profil „Flexible Grundschule“ können Sie auf der Internetseite der Stiftung Bildungspakt finden:
 http://www.bildungspakt-bayern.de/projekte/flexible-grundschule