Wasserwirtschaftsämter kaufen Flächen nicht wahllos auf

27.05.2014

Flächenkäufe des Wasserwirtschaftsamts entlang von Flussläufen sorgen bei Landwirten und auch in der Bevölkerung in Unterfranken für Unmut. Auf Initiative des Landtagsabgeordneten Thorsten Schwab fand vergangene Woche ein Gespräch aller beteiligten Behörden mit dem Sachgebietsleiter für Wasserwirtschaft der Regierung von Unterfranken Axel Bauer statt.
Der Kauf von Flächen entlang der Fränkischen Saale durch die Wasserwirtschaftsämter hat bereits vor wenigen Wochen zu Protesten von Landwirten vor dem Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen geführt. Die Landwirte fürchten auf Grund der Flächenknappheit in Bayern um die Zukunft ihrer Betriebe, wenn sie die aufgekauften etwa 10 Meter breiten Uferstreifen nicht mehr bewirtschaften dürfen.
Axel Bauer machte deutlich, dass die Wasserwirtschaftsämter die Flächen nicht planlos aufkaufen, sondern nach wasserwirtschaftlichen und naturschutzrelevanten Interessen handeln. Auch Robert Bromma vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken wies auf die strengen Vorgaben beim Flächenankauf hin. Der stellvertretende Behördenleiter des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Harald Blankart machte deutlich, dass die Flächenknappheit auch die kleinen, landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe betrifft. Diese extensiv wirtschaftenden Betriebe erwirtschaften ohne die staatliche Förderung oft keinen Gewinn, tragen aber besonders  zur Offenhaltung der Landschaft und zum Schutz des Landschaftsbildes bei. Thorsten Schwab beschrieb den Unmut in der Bevölkerung: „Die Menschen können es nicht verstehen, wenn einerseits Flächen an den Flussrändern brach liegen, und die Landwirte auf der anderen Seite über fehlende Flächen klagen.“
Axel Bauer betonte, dass aufgekaufte Flächen nach einer Einzelfallentscheidung von Landwirten gepachtet und auch bewirtschaftet werden können. Über die Förderung für die Bewirtschaftung der Flächen müssen dann die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entscheiden. Eine Förderung ist sowohl über Mittel der Betriebsprämie, als auch über EU-finanzierte KULAP-Mittel möglich. Allerdings ist eine KULAP-Förderung nur möglich, wenn der Ankauf der Flächen nicht über EU-Mittel bezuschusst wurde, da ansonsten eine unzulässige Doppelförderung vorliegt. Außerdem vereinbarten die Behördenvertreter eine schnellere und direktere Zusammenarbeit, um den Landwirten in Zukunft schneller Klarheit zu verschaffen, ob sie eine Fläche bewirtschaften können oder nicht.
Thorsten Schwab, der Unterfranken im Landwirtschaftsausschuss des Landtages vertritt, zeigte sich mit dem Gespräch zufrieden. „Da wir alle beteiligten Behörden am Tisch hatten, konnten einige Sachverhalte geklärt werden und Missverständnisse ausgeräumt werden. Die Landwirte können mit einem beschleunigten Verfahren rechnen, damit werden auch ihre Belange berücksichtigt“, so Schwab. Er warb außerdem für mehr Verständnis in der Bevölkerung für die Maßnahmen der Wasserwirtschaft: „Das sich selbst überlassen einer Fläche kann auch im Interesse des Naturschutzes sein, auch wenn das vielleicht nicht so ordentlich aussieht“, erklärt Thorsten Schwab. Er betonte, dass die Experten des Wasserwirtschaftsamtes alle relevanten Faktoren in ihre Planung miteinbeziehen.