Bayern unterstützt Main-Spessart mit Bedarfszuweisungen in Höhe von 500.000 Euro

04.11.2019

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern den Landkreis Main-Spessart mit Bedarfszuweisungen in Höhe von 500.000 Euro, von den 40 Kommunen hat keine Einzige Bedarfszuweisungen beantragt.  Diese Information teilte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker dem CSU-Landtagsabgeordneten Thorsten Schwab mit.

„Der Freistaat steht auch weiterhin an der Seite unserer Landkreise und Kommunen in Unterfranken. In diesem Jahr fließen Bedarfszuweisungen von 500.000 Euro nach Main-Spessart“, sagt Schwab.
Mit Bedarfszuweisungen sollen unter anderem die Konsolidierung der Haushalte bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung vorangetrieben und andere Sonderbelastungen ausgeglichen werden. „Das kann bei Gewerbesteuerausfällen oder nach der Bewältigung von Unwetterkatastrophen der Fall sein“, sagt Schwab. „Die sogenannten Stabilisierungshilfen eröffnen dagegen besonders strukturschwachen Kommunen neue Handlungsspielräume, indem sie bei der Schuldentilgung helfen.“
2019 werden die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen landesweit auf dem hohen Vorjahresniveau von 150 Millionen Euro ausbezahlt. Die Mittel werden jedes Jahr von einem Verteilerausschuss vergeben, dem das Finanzministerium und das Innenministerium sowie alle vier kommunalen Spitzenverbände angehören.
Schwab weist allerdings darauf hin, dass der Landkreis Main-Spessart bei der Mittelabschöpfung in der Vergangenheit stets hinter den Nachbarlandkreisen zurückstand. „Unsere staatliche Hilfe zur Selbsthilfe in Bayern ist ein wichtiges Angebot an die Kommunen und hat sich bewährt! Ich freue mich, dass der Freistaat betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlagen geraten, auch weiterhin zur Seite steht. Jede betroffene Kommune sollte diese Mittel beantragen“, so Schwab.