Verbesserte Förderung für Sporthallen in kleinen Gemeinden

07.12.2017

Auf Initiative des CSU-Landtagsabgeordneten Thorsten Schwab hat das Bayerische Finanzministerium die Rahmenbedingungen bei der Förderung von Kleinsporthallen und Außensportanlagen im Sinne kleiner Kommunen erheblich verbessert. Diese Nachricht erhielt Schwab von Bayerns Finanzminister Markus Söder.

Nach den bisherigen Förderrichtlinien konnten Kleinsporthallen bzw. Außensportanlagen über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) nur dann gefördert werden, wenn die Sportstätten im Falle eines Neubaus von sechs Sportklassen genutzt werden und im Falle einer Generalsanierung von vier Sportklassen. Gerade für kleine Schulstandorte ist es oftmals nicht möglich die für die Förderung notwendige Mindestzahl an Sportklassen zu erreichen.
„Ich habe dieses Problem im Bayerischen Landtag mit Finanzminister Söder besprochen. Sein Ministerium hat daraufhin eine praxistaugliche Lösung im Sinne kleiner Schulstandorte gefunden. Die für die Förderung bisher notwendige Mindestzahl an Sportklassen wird gestrichen. Es muss natürlich grundsätzlich ein schulaufsichtlicher Bedarf festgestellt werden“, erklärt Thorsten Schwab.
Um auch Kommunen, die entsprechende Baumaßnahmen planen, eine entsprechende Förderung zu ermöglichen, wird das Bayerische Finanzministerium die Bezirksregierungen umgehend ermächtigen entsprechende Förderanträge zu bewilligen.
„Ich möchte mich bei Finanzminister Markus Söder ausdrücklich für die schnelle und praxisstaugliche Lösung im Sinne kleiner Schulstandorte bedanken. Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass auch kleine Schulstandorte bei den Sportstätten nicht zurückstehen müssen und alle Schüler die gleichen Chancen haben“, betont Schwab.
Markus Söder weist in diesem Zusammenhang  daraufhin, dass die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Schwimmbadförderung“ beschlossen wurde, die bis zum Doppelhaushalt 2019/2020 die Möglichkeiten zur Förderung von Schwimmbadsanierungen prüfen soll.