Aufgrund der Nachfrage des Landwirts Hubert Handel hat sich der CSU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schwab zur Klärung der Rechtslage an das Landratsamt und das Bayerische Innenministerium gewandt. Als Fazit kann festgestellt werden, dass Bodenverbesserungen erlaubt sind, jedoch vor Durchführung genehmigt werden müssen.
Wie die Main Post berichtete, wurden Landwirt Hubert Handel aus Steinfeld Bodenverbesserungsmaßnahmen auf seinen landwirtschaftlichen Flächen vom Landratsamt eingestellt. Auf einer landwirtschaftlichen Fläche von 13.000 m² mit einem geringen Bodenwert wurde unbelasteter Erdaushub in Höhe von 1,20 Meter aufgefüllt. Die Bodenqualität für den landwirtschaftlichen Anbau wurde dadurch erheblich verbessert.Nach Auskunft des Landratsamtes und des Bayerischen Innenministeriums sind entsprechende Maßnahmen selbstverständlich möglich, ein Bauantrag ist hierfür jedoch notwendig. Im Pressebericht äußert sich Hubert Handel nun er habe im Januar einen Bauantrag gestellt und bis heute keine Antwort erhalten. Auf Rückfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin am Landratsamt Main-Spessart hat sich Schwab nun nach dem Bearbeitungsstand erkundigt. Am 11.02.2019 wurde der Landwirt vom Landratsamt aufgefordert u.a. noch einen Lageplan einzureichen, dieser liegt dem Bauamt noch nicht vor. Nach Einreichung der geforderten Unterlagen wird der Antrag innerhalb zwei Wochen genehmigt, da es sich nur um Formalien handelt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist mit dem Bauvorhaben einverstanden.
Die Klarstellung dieser Sachlage wäre, wie viele Bürgeranfragen nichtöffentlich zu behandeln, so Schwab. „Aufgrund der Presseberichterstattung lag hier ein öffentlicher Aufklärungsbedarf vor, deshalb habe ich mich zur Veröffentlichung entschieden. Es bleibt festzuhalten, der Landwirt darf Bodenverbesserungen nach Genehmigung vornehmen. Das Landratsamt hat im Rahmen der Gesetze absolut richtig gehandelt“, so Schwab.